Satzung des Motörköppe e.V.
vom 24. Mai 2025
Präambel:
„Es gibt die verschiedensten Erzählungen, wie Fans den Weg zu Motörhead gefunden haben. Und auch wann. Die einen hören die Musik der Band seit der frühen Jugend, die in den 1970er, -80er, -90er Jahren oder auch nach der Jahrtausendwende gewesen sein kann, die anderen wurden erst später Fans, manche mit über 30, 40 oder 50 Jahren. Denn die Musik von Motörhead bietet für jeden Musikliebhaber einen Reichtum an Vielfalt. Da sind schmutziger, ehrlicher Sound zum Abend unter Freunden in der Bar, schnelle, aggressive Songs zum Dampf ablassen, nachdenklich stimmende Texte über das Leben, Religion und Krieg sowie die melancholischen Balladen, in die man mit der Seele eintauchen kann.
Motörhead ist zeitlos. Motörhead war und ist das Leben. Die Band, dessen einziges ständiges Mitglied Gründer Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister war, war eine der wenigen Konstanten im Leben vieler Fans. Man konnte sich darauf verlassen, dass es jedes Jahr eine Tour gab und wenigstens in jedem zweiten ein neues Album. Auf den Konzerten wurden Freundschaften geschlossen, es war, so wird es häufig beschrieben, wie nach Hause kommen. Nicht wenige bezeichnen die Community um die Band als zweite Familie.
Motörhead war immer eine Band, die dicht an den Fans war. Es gab keine überteuerten V.I.P.-Tickets oder Meet-and-Greets. Nein, in den Jahren, als Lemmy noch besserer Gesundheit war, traf man ihn nach den Gigs eher in einer Kneipe der jeweiligen Stadt. Unzählige Geschichten von Fans aus der ganzen Welt belegen das.
Die Fans sind arm und reich, groß und klein, Geschlecht, Sexualität, Religion oder Herkunft spielen keine Rolle. Der Mix aus Metal, Rock und Punk sprach und spricht Gitarrenmusikfans aus allen Genres an. Es gibt auch heute, fast acht Jahre nach dem Ende der Band, kein Konzert oder Festival, bei dem nicht die Träger von Motörhead-Shirts eine beachtliche informelle Gruppe darstellen. Auch viele Musiker tragen das Warpig auf der Bühne und berufen sich in ihrem Schaffen auf das Werk von Motörhead.
Der Double-Bass-Beat von Overkill (1979) gilt nicht wenigen als Urknall des Thrash Metal. Spätestens nach Ace of Spades (1980) schossen harte und schnelle Bands wie Spargel im niedersächsischen Frühjahr aus dem Boden der Rock- und Metal-Welt. Die ikonischen Kostümierungen im Cowboy- oder Biker-Look, in Verbindung mit einer böse anmutenden Weltkriegs-Ästhetik vom deutschen Bomber bis zum Eisernen Kreuz, entfalteten mit der kompromisslosen Lebens- und Spielart einen Sog, eine Faszination, der sich zuerst Metal- und Rock-Fans nicht mehr entziehen konnten und an die später auch das Feuilleton sein Herz verlor. Zahlreiche Interviews, vor allem in deutschen Publikationen, stehen als Zeugnis bereit.
Überhaupt war und ist Deutschland einer der größten Märkte für Motörhead. In schwierigen Zeiten der Band waren es vor allem die Konzerte in der Bundesrepublik, die immer gut besucht wurden und auch die Longplayer verkauften sich durchgehend gut. Lemmy wusste das und wurde nicht müde zu erwähnen, wie wichtig ihm die Basis in Deutschland war.
Lemmy starb am 28. Dezember 2015 und mit ihm Motörhead. Aber nur Physisch. Das Werk lebt und ist noch immer relevant. Lemmys Name hält noch immer für zahlreiche kommerzielle Aktionen her, es ist noch immer ein Millionengeschäft. Der kulturelle Aspekt gerät dabei oftmals in den Hintergrund. Dabei sang Lemmy selbst auf dem letzten Album Bad Magic: „The one thing you will never lose is the singing in your head. That will still be with you 'til the end.“ Das Ende darf es nicht geben. Die Musik von Motörhead war, ist und muss relevant bleiben.“
§ 1 - Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Motörköppe“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“. Der Sitz des Vereins ist Esterholz 12, 29559 Wrestedt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 - Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und Gästen auf überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage die kulturelle Hinterlassenschaft der Band Motörhead, die von 1975 bis 2015 existierte, zu vermitteln. Das Schaffen der Musiker um Gründer Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister hat Generationen von Musikern geprägt und wirkt bis heute nach. Die Band veröffentlichte 22 Studioalben und unzählige weitere Werke wie EP’s, Live-LP’s und Kompilationen. Bis heute ist eine Veranstaltung im Kontext von Rock oder Heavy Metal ohne Motörhead-Shirt undenkbar.
Der Verein soll abseits von finanziellen Interessen völlig unabhängig von offiziellen Vertretern des Nachlasses agieren und die Erinnerung an Motörhead erhalten und die Musik sowie Geist und Attitüde weiter verbreiten. Das kann durch verschiedene Veranstaltungen wie Fan-Treffen, Coverband-Konzerte, Ausstellungen o.ä. geschehen.
Die besondere Beziehung der Band zu Deutschland und den deutschen Fans, die während der aktiven Zeit der Musiker als besonders treu galten, soll dabei stets hervorgehoben werden, doch auch bezüglich der Uniform-Anleihen im Auftreten Kilmisters differenzierte Betrachtung finden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Sollten durch genannte Veranstaltungen finanzielle Überschüsse entstehen, sollen damit artverwandte musikalische sowie künstlerische Projekte gefördert werden, worüber der Vorstand nach dem einfachen Mehrheitsprinzip entscheidet.
§ 3 - Mitgliedschaft
Mitglied oder passives Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich hat. Ein Antrag auf Mitgliedschaft wird über ein durch den Vorstand entworfenes Formular gestellt. Der Vorstand entscheidet im Mehrheitsbeschluss über die Aufnahme des Antragstellers. Eine Zusammenkunft ist dazu nicht nötig.
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt, der schriftlich zum Quartalsende (31.3./30.6./30.9./31.12.) mit vierwöchiger Kündigungsfrist zulässig ist.
b) Ausschluss, der durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit insbesondere, wenn das Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt oder mit mehr als einem Vierteljahresbeitrag im Rückstand ist, beschlossen werden kann. Gegen den Ausschluss ist eine Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig.
c) Tod.
d) Auflösung oder Aufhebung des Vereins.
§ 4 - Beiträge
a) Es ist durch jedes Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 19,75 Euro unbar zu entrichten, die mit dem ersten Beitrag zu zahlen ist. Das gilt nicht für Passive Mitglieder. Auch nicht bei der Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft, wenn die Passive Mitgliedschaft für wenigstens 12 Monate durchgehend besteht.
b) Der monatliche Beitrag beträgt 10 Euro und ist unbar per Lastschrift quartalsweise zu entrichten. Passive Mitglieder zahlen 5 Euro im Monat.
c) Auszubildende, Schüler, Studenten, Rentner, Menschen mit Behinderung sowie Empfänger des Bürgergeldes erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Monatsbeitrag. Das gilt nicht für Passive Mitglieder.
§ 5 - Besuch der Veranstaltungen durch Nichtmitglieder
Der Vorstand setzt das Eintrittsgeld für alle Veranstaltungen fest. Passive Mitglieder erhalten darauf 50 Prozent Ermäßigung. Mitglieder haben freien Eintritt.
§ 6 - Organe
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
§ 7 - Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren Gewählt, außer die Beisitzer. Diese werden jährlich neu bestimmt. Es können nur Vereinsmitglieder dem Vorstand angehören.
Er besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem ersten Kassenwart
d) dem zweiten Kassenwart
e) und zwei Beisitzern
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind, von denen einer der erste oder zweite Vorsitzende sein muss. Es entscheidet die Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten bzw. zweiten Vorsitzenden.
Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes während des Geschäftsjahres ergänzt sich der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss, der auf der nächsten Jahreshauptversammlung für die Folgezeit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung bedarf.
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen. Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Vergütungen erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins. Vorstandsmitglieder erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 Prozent.
§ 8 - Geschäftsbericht
Der Vorstand hat einmal im Jahr der Mitgliederversammlung einen Geschäftsbericht
vorzulegen. Als Grundlage dient die schriftliche Kassenführung, die der Kassenwart
zu führen hat. Die daraus resultierende Jahresrechnung wir durch die Kassenprüfer
geprüft.
§ 9 - Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind erster und zweiter Vorsitzender jeweils einzeln.
§ 10 - Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand oder, wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich mit Angabe von Gründen verlangt, einzuberufen. Stimm- und wahlberechtigt sind nur aktive Mitglieder, passive Mitglieder sind nur zur Teilnahme berechtigt. Termin und Tagesordnung müssen mindestens einen Monat vorher per E-Mail oder per Post bekanntgemacht werden.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Ihr ist vom Vorstand ein Geschäfts- und Kassenbericht zu erstatten. Es wird ein Ergebnis-Protokoll durch einen Protokollführer erstellt, der zu Beginn zu bestimmen ist.
§ 11 - Anträge für die Mitgliederversammlung
Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen mindestens 10 Tage vor der angesetzten Zeit beim Vorsitzenden eingereicht werden. Die Tagesordnung ist bei fristgerechtem Eingang zu ergänzen. Passive Mitglieder dürfen keine Anträge einbringen.
§ 12 - Wahlen und Beschlüsse
Bei Wahlen und Beschlüssen entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 13 - Wahl von Kassenprüfern
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für jeweils zwei Jahre. Vorstandsmitglieder können erst 3 Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand
gewählt werden. Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die Jahresrechnung und berichtet der Mitgliederversammlung.
§ 14 – Datenschutz
Von den Mitgliedern werden zur Verwaltung folgende Daten erhoben und ausschließlich zur Führung des Vereins genutzt: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, ggf. Bankverbindung. Änderungen sind von betroffenen Mitgliedern selbstständig mitzuteilen.
§ 15 - Beurkundung der Beschlüsse
Beschlüsse der Vereinsorgane sind in einem Protokollbuch niederzulegen und von dem ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 16 - Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von mindestens 3/4 aller Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Metality e.V., der es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Die Gründungsmitglieder des Vereins ermächtigen mit ihrer Unterschrift den
gewählten Vorsitzenden dazu, den Satzungswortlaut bei Beanstandungen durch das
Registergericht oder das Finanzamt anzupassen, solange die Grundentscheidungen
der Vereinsgründung unangetastet bleiben.

